Kosten und Vertrag


Die Kosten der Kinderbetreuung

Die Höhe der Betreuungskosten ist gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern. 

Der Betrag für die Betreuung ist identisch mit dem für einen Kindergarten. 


Ihre nächsten Schritte

Ich hoffe, ich konnten Ihnen hier einen ersten, kleinen Einblick geben. 

Es hat Ihnen gefallen? Dann freue ich mich auf ein persönliches Kennenlernen um alle weiteren Fragen zu besprechen, sich die Räume anzuschauen und ggf. die nächsten Schritte zu planen. Nach einem positiven Kennenlernen erfolgt dann der Betreuungsvertrag zwischen den Eltern und mir und der Antrag an die AWO bzw. den Märkischen Kreis für die Kostenübernahme.  

Bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail zu einem Besuch an - ich freue mich auf Sie!


Wussten Sie schon...?

Jedes Kind hat ab dem ersten Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz und zwar unabhängig von einer Berufstätigkeit der Eltern. 
Eine Betreuung VOR dem ersten Geburtstag wird allerdings nur durch den Träger übernommen, wenn eine Berufstätigkeit beider Elternteile vorliegt bzw. bei Alleinerziehenden, wenn das betreuende Elternteil berufstätig ist.